2026-08-19

Video: Als dein Gold verboten war, dreimal in einem Jahrhundert

Ein Stollen, tief unter Thüringen. Siebentausend Säcke, 8.198 Goldbarren, das gesamte Gold der Deutschen Reichsbank — und in wenigen Stunden gehört es Amerika. So beginnt die neue Folge. Die eigentliche Geschichte ist aber nicht, wie das Gold in den Berg kam, sondern warum dein Urgroßvater seins abgeben musste. Dreimal in einem Jahrhundert, jedes Mal mit Datum und Unterschrift im Gesetzblatt.

1923: Abliefern oder Zuchthaus

Deutschland druckt 1923 Geld, bis es nichts mehr wert ist. Ein Brot kostet Milliarden, die Löhne werden zweimal am Tag ausgezahlt, weil das Geld zwischen morgens und abends die Hälfte verliert. Wer Gold hat, hat noch etwas. Genau deshalb greift der Staat zu: Am 25. August 1923 unterschreibt Reichspräsident Ebert eine Verordnung, nach der Gold, Silber, Platin und Devisen aus Privatbesitz abzuliefern sind.

Das Wort klingt harmlos. Die Strafen sind es nicht: bis zu zehn Jahre Zuchthaus, unbegrenzte Geldstrafen, Beschlagnahme des Vermögens. Schon im Ersten Weltkrieg hatten die Deutschen ihre Goldmünzen hergegeben, damals freiwillig, unter der Parole „Gold gab ich für Eisen“. Diesmal fragt niemand mehr. Zwei Jahre später stellt das Reichsgericht fest, dass die Ablieferungspflicht einer Enteignung gleichkommt und der Staat entschädigen muss — da ist das Gold längst eingeschmolzen. Erst am 6. März 1931 hebt Hindenburg die Pflicht auf. Acht Jahre lang war dein Gold offiziell nicht deins.

1931: Fünf Monate Freiheit

Die Freiheit hält fünf Monate. Am 13. Juli 1931 bricht mit der Danatbank eine der größten Banken des Landes zusammen, zwei Tage bleiben alle deutschen Banken geschlossen, und die Notverordnungen kommen zurück. Diesmal heißt der Hebel Devisenbewirtschaftung: Wer mehr als 20.000 Reichsmark in Gold oder Devisen hält, muss sie der Reichsbank anbieten. Dann sinkt die Freigrenze auf 10.000, auf 1.000, am Ende auf 200 Reichsmark — in sieben Jahren auf ein Prozent.

Ab 1936 übernimmt Göring: im Oktober die Ablieferungspflicht für Gold, am 1. Dezember das Gesetz gegen Wirtschaftssabotage. Auf Kapitalflucht steht ab jetzt die Todesstrafe. 1938 werden die alten Goldmünzen außer Kurs gesetzt, die Zwanzig-Mark-Stücke mit dem Kaiser darauf; bis zum 1. September müssen sie an die Reichsbank verkauft sein. Und so etwas gab es nicht nur in Diktaturen: 1933 verbot auch Roosevelt den Amerikanern das Gold, Executive Order 6102 — aufgehoben erst 1974.

1945: Der Schatz von Merkers

Viele Menschen vergruben ihr Gold — im Garten, unterm Dielenboden, in der Wand. Bis heute tauchen bei Umbauten Münzen aus dieser Zeit auf. Im Februar 1945 beginnt dann der Staat selbst zu verstecken: Die Reichsbank in Berlin ist ausgebombt, die Rote Armee hundert Kilometer entfernt, und Reichsbankpräsident Funk lässt das Gold evakuieren — in ein Kalibergwerk bei Merkers in Thüringen, Schacht Kaiseroda, achthundert Meter unter der Erde, trocken und bombensicher.

In Kammer acht, 25 Meter breit und 50 Meter lang, stapeln Arbeiter das Vermögen eines Staates: über 7.000 Säcke, 8.198 Goldbarren, über 1.300 Säcke Münzgold aus Deutschland, England und Frankreich, 711 Säcke amerikanischer Zwanzig-Dollar-Münzen. Und ganz hinten 18 Säcke sowie 189 Koffer und Kisten mit der Aufschrift „Melmer“: SS-Raubgut, Eheringe und Zahngold aus den Lagern.

Zwei Frauen verraten das Versteck

Am 4. April 1945 nehmen amerikanische Truppen das Dorf Merkers. Nachts bringt eine Militärstreife zwei Frauen zurück ins Dorf, eine davon hochschwanger, unterwegs zur Hebamme. Man kommt am Schacht vorbei, und eine sagt: Da unten liegt das Gold. So fliegt das größte Versteck des Reiches auf. Am 8. April sprengen Pioniere auf Pattons Befehl die Tresorwand, vier Tage später steigen Eisenhower, Bradley und Patton selbst hinunter. Eisenhower besteht darauf, dass Presse und Kongressabgeordnete alles dokumentieren: Die Welt soll sehen, was hier passiert ist.

238 Millionen Dollar war der Fund wert, nach dem Kurs von 1945. 32 Zehn-Tonnen-Lastwagen fahren alles nach Frankfurt. Das Gold der Reichsbank kam nie zurück: Es floss über die Tripartite Gold Commission an die bestohlenen Staatsbanken Europas und in die Entschädigung der Opfer — ihre letzte Sitzung hielt die Kommission erst 1996. Und Reichsbankpräsident Funk saß ein Jahr später in Nürnberg auf der Anklagebank: lebenslang, unter anderem wegen des Melmer-Goldes in seinen Tresoren.

Das dritte Verbot

Für die Bürger geht es weiter wie gehabt: Ab September 1945 gilt die Kontrollratsproklamation Nummer zwei — Gold, Silber und Platin sind wieder abzuliefern. Diesmal ordnen es die Sieger an, die Begründung ist dieselbe wie immer: Die Währung ist kaputt, der Staat braucht Werte. 1948 kommt die D-Mark, jeder Bürger bekommt vierzig Mark Kopfgeld, das alte Geld verfällt. Am 5. Mai 1955 fällt in der Bundesrepublik dann die letzte Beschränkung: Ab diesem Tag darfst du wieder Gold besitzen, einfach so.

In der DDR blieb es anders: Das Edelmetallgesetz von 1973 stellte den Handel ohne staatliche Genehmigung unter Strafe, bis zu fünf Jahre Gefängnis, dazu eine Anbietungspflicht an den Staat. Im Osten endete das Goldverbot erst mit der DDR selbst, 1990. Rechnet man zusammen, war privates Gold in Deutschland von 1923 bis 1955 fast durchgehend verboten oder beschränkt — 32 Jahre, ein halbes Leben.

Und heute?

Heute liegt Gold wieder in deutschen Schubladen, legal, unbegrenzt und ohne Meldepflicht: in Privathaushalten geschätzt mehr als 8.000 Tonnen, mehr als doppelt so viel, wie die Bundesbank hält. Die kommt auf rund 3.352 Tonnen, den zweitgrößten Goldschatz der Welt nach den USA, teilweise bis heute in New York und London gelagert. Merkers ist heute übrigens ein Besucherbergwerk, der Goldraum originalgetreu nachgebaut, mit Attrappen.

Die drei Schächte von damals, Kaiseroda eins, zwei und drei, stehen als drei Punkte auf unserer Karte, zwischen 7.264 anderen dokumentierten Bergwerken in Deutschland. Dazu kennt die Karte 30 dokumentierte Goldpunkte, alte Reviere im Harz, im Erzgebirge und am Rhein — der größte darunter Andreasberg im Harz, ein alter Silberbezirk, in dem Gold als Beifang auftauchte. Kein Grund zum Schürfen. Aber ein Grund, die Karte aufzumachen.

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